Gebühren für Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist die zentrale Anlaufstelle für den Schutz von Marken in Deutschland. Eine Markenanmeldung erfordert nicht nur die Einreichung der richtigen Unterlagen, sondern auch die Zahlung der entsprechenden Gebühren. Nachfolgend werfen wir einen genauen Blick darauf, welche Kosten bei der Markenanmeldung entstehen, wovon diese abhängen und welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen.

1. Grundgebühren für eine Markenanmeldung

Die Basisgebühr für eine Markenanmeldung hängt von der Art der Einreichung ab. Sie können zwischen einer elektronischen Anmeldung und einer schriftlichen Anmeldung wählen:

  • Elektronische Anmeldung:

    • Gebühr: 290 Euro

    • Dies ist die günstigste und schnellste Option, da die Daten digital übermittelt werden.

  • Schriftliche Anmeldung:

    • Gebühr: 300 Euro

    • Diese Variante kostet etwas mehr, da der Verwaltungsaufwand höher ist.

Die Grundgebühr deckt die Anmeldung für bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen ab.

2. Zusätzliche Gebühren für weitere Klassen

Falls Ihre Marke für mehr als drei Klassen von Waren oder Dienstleistungen registriert werden soll, fallen zusätzliche Gebühren an:

  • Gebühr pro zusätzliche Klasse: 100 Euro

Beispiel: Wenn Ihre Marke für fünf Klassen eingetragen werden soll, zahlen Sie 290 Euro (elektronische Anmeldung) + 200 Euro (zwei zusätzliche Klassen), insgesamt also 490 Euro.

3. Verlängerung der Schutzdauer

Eine eingetragene Marke hat eine Schutzdauer von 10 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist können Sie die Marke verlängern. Auch hierfür fallen Gebühren an:

  • Verlängerungsgebühr für bis zu drei Klassen: 750 Euro

  • Gebühr für jede weitere Klasse: 260 Euro

Wichtig: Die Verlängerungsgebühren müssen vor Ablauf der Schutzfrist gezahlt werden. Andernfalls kann Ihre Marke gelöscht werden.

4. Gebühren für Sonderleistungen

Das DPMA bietet zusätzliche Leistungen an, die ebenfalls gebührenpflichtig sind:

  • Widerspruchsverfahren: Wenn Sie gegen die Eintragung einer Marke Widerspruch einlegen möchten, beträgt die Gebühr 250 Euro.

  • Teilung einer Marke: Gebühr von 300 Euro.

  • Änderung von Angaben: Für Änderungen wie eine Namensänderung des Inhabers wird eine Gebühr von 50 Euro erhoben.

5. Tipps zur Markenanmeldung

  • Prüfen Sie Ihre Marke vor der Anmeldung: Eine umfassende Markenrecherche ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Ihre Marke nicht mit bestehenden Markenrechten kollidiert. Ein Patentanwalt kann Sie hierbei professionell unterstützen.

  • Nutzen Sie die elektronische Anmeldung: Sie sparen nicht nur Geld, sondern beschleunigen auch den Prozess. Ein Patentanwalt kann Ihnen bei der korrekten Klassifikation Ihrer Waren und Dienstleistungen helfen.

  • Beachten Sie Fristen: Gebühren müssen fristgerecht gezahlt werden, um Verzögerungen oder gar eine Löschung zu vermeiden. Die Expertise eines Patentanwalts kann helfen, alle Fristen und Details im Blick zu behalten.

Fazit

Die Anmeldung einer Marke kann auf den ersten Blick unkompliziert wirken, doch die richtige Vorbereitung und die korrekte Einreichung sind entscheidend für den langfristigen Erfolg. Ein Patentanwalt ist ein wertvoller Partner in diesem Prozess: Er hilft nicht nur bei der Prüfung und Einreichung Ihrer Anmeldung, sondern auch bei der strategischen Planung und der Einhaltung aller Fristen. Die Investition in einen Experten schützt Sie vor teuren Fehlern und maximiert die Erfolgsaussichten Ihrer Markenanmeldung. Ihre Marke ist ein essenzieller Bestandteil Ihres geschäftlichen Erfolgs – der professionelle Schutz zahlt sich aus.

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