Wie läuft ein Patenterteilungsverfahren vor dem DPMA und dem EPA ab? Ein Überblick für Erfinder und Unternehmen
Ein Patent bietet Erfindern und Unternehmen die Möglichkeit, ihre Innovationen rechtlich vor Nachahmung zu schützen. Doch wie kommt man eigentlich zu einem erteilten Patent? In Europa gibt es zwei zentrale Wege: über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) für nationale Patente und über das Europäische Patentamt (EPA) für ein europäisches Bündelpatent. Beide Verfahren sind komplex und erfordern strategische Planung. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, wie die beiden Verfahren ablaufen und welche Besonderheiten es zu beachten gilt.
1. Das Patenterteilungsverfahren vor dem DPMA
Das DPMA ist die Anlaufstelle für nationale Patentanmeldungen in Deutschland. Das Verfahren gliedert sich in mehrere Schritte:
1.1. Die Patentanmeldung
Die Anmeldung wird schriftlich beim DPMA eingereicht. Sie umfasst:
die Patentanmeldung selbst,
die Patentansprüche (definieren den Schutzumfang der Erfindung),
die Beschreibung der Erfindung,
gegebenenfalls Zeichnungen und
eine Zusammenfassung der Erfindung.
Die Anmeldegebühr muss innerhalb von drei Monaten bezahlt werden.
1.2. Der Anmelde- und Offenlegungsprozess
Nach der formalen Prüfung der Anmeldung veröffentlicht das DPMA die Patentanmeldung 18 Monate nach dem Anmeldetag (sofern keine Zurücknahme erfolgt).
Ab diesem Zeitpunkt gehört die Anmeldung zum Stand der Technik.
1.3. Der Prüfungsantrag
Damit das DPMA die Patentanmeldung materiell prüft, muss innerhalb von 7 Jahren ab dem Anmeldetag ein Prüfungsantrag gestellt und die entsprechende Gebühr gezahlt werden.
Achtung: Ohne Prüfungsantrag wird das Verfahren nicht weitergeführt, und das Patent wird nicht erteilt!
1.4. Die Prüfung auf Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit
Das DPMA prüft, ob die Erfindung:
neu ist,
einen erfinderischen Schritt beinhaltet und
gewerblich anwendbar ist.
Im Prüfungsverfahren kann es zu Beanstandungen kommen, die der Anmelder durch Nachbesserungen oder Argumentationen entkräften muss.
1.5. Die Patenterteilung
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Patent erteilt und im Patentblatt veröffentlicht.
Ab diesem Zeitpunkt entstehen Jahresgebühren, die gezahlt werden müssen, um das Patent aufrechtzuerhalten.
2. Das Patenterteilungsverfahren vor dem EPA
Das Europäische Patentamt bietet die Möglichkeit, mit einer einzigen Anmeldung ein europäisches Bündelpatent für mehrere Länder zu erlangen. Das Verfahren verläuft nach der Europäischen Patentübereinkunft (EPÜ).
2.1. Die Europäische Patentanmeldung
Die Anmeldung erfolgt beim EPA und umfasst dieselben Bestandteile wie die nationale Anmeldung.
Sie kann in Deutsch, Englisch oder Französisch eingereicht werden, den drei Amtssprachen des EPA.
2.2. Die formale Prüfung und Recherche
Das EPA prüft zunächst, ob alle formalen Anforderungen erfüllt sind.
Anschließend wird eine Recherche zum Stand der Technik durchgeführt, um zu klären, ob die Erfindung möglicherweise bereits bekannt ist. Der Anmelder erhält einen Recherchenbericht.
2.3. Veröffentlichung der Anmeldung
Wie beim DPMA wird die Anmeldung 18 Monate nach dem Anmeldetag veröffentlicht.
2.4. Der Prüfungsantrag und das Prüfungsverfahren
Um das Verfahren fortzuführen, muss ein Prüfungsantrag gestellt werden.
Das EPA prüft nun die Erfindung auf:
Neuheit: Ist die Erfindung neu?
Erfinderische Tätigkeit: Ergibt sie sich nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik?
Gewerbliche Anwendbarkeit: Ist die Erfindung industriell nutzbar?
2.5. Die Patenterteilung
Sobald die Prüfung erfolgreich abgeschlossen ist, erteilt das Europäische Patentamt (EPA) das europäische Patent. Die Erteilung wird im Europäischen Patentblatt veröffentlicht und das Patent wird in den benannten Staaten wirksam.
Hier haben Anmelder nun zwei Optionen:
a. Klassisches europäisches Bündelpatent
Das europäische Patent wird nach der Erteilung in jedem der benannten Staaten einzeln validiert. Das bedeutet:
Übersetzungen müssen eingereicht werden, je nach den nationalen Anforderungen der Länder.
Nationale Jahresgebühren müssen in jedem Land gezahlt werden, um das Patent aufrechtzuerhalten.
Streitigkeiten (z.B. bei Verletzungen) werden vor nationalen Gerichten geführt.
b. Das Einheitspatent (Unitary Patent)
Seit Juni 2023 gibt es eine neue Option: das Einheitspatent. Es ermöglicht Schutz in bis zu 17 EU-Mitgliedstaaten (z.B. Deutschland, Frankreich, Italien, die Niederlande) mit nur einer einzigen Validierung und ohne separate nationale Verfahren.
Vorteile des Einheitspatents:
Zentrale Gültigkeit: Ein einziges Patent deckt alle teilnehmenden Länder ab.
Kostenersparnis: Keine Übersetzungskosten für einzelne Länder, geringere Verwaltungsaufwände und niedrigere Jahresgebühren.
Einheitliche Durchsetzung: Streitigkeiten werden vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC) verhandelt, wodurch es ein einheitliches Gerichtsverfahren für alle Mitgliedstaaten gibt.
Wie funktioniert die Beantragung des Einheitspatents?
Nach der Erteilung des europäischen Patents beantragt der Anmelder innerhalb von einem Monat beim EPA, dass das Patent als Einheitspatent registriert wird.
Voraussetzung: Das Patent muss in Englisch, Deutsch oder Französisch vorliegen, und gegebenenfalls muss eine Übersetzung der Patentansprüche in eine der anderen Amtssprachen eingereicht werden.
Die Entscheidung zwischen dem klassischen europäischen Bündelpatent und dem Einheitspatent hängt von der geografischen Strategie und den Kostenüberlegungen ab:
Wer Schutz in mehreren EU-Mitgliedstaaten benötigt, profitiert vom Einheitspatent.
Für Länder, die nicht Teil des Einheitspatentsystems sind (z.B. Spanien oder die Schweiz), bleibt das klassische Bündelpatent weiterhin notwendig.
Fazit: Welcher Weg ist der richtige?
Für rein nationale Erfindungen ist das Verfahren vor dem DPMA oft ausreichend und kostengünstiger.
Für Erfinder, die ihre Erfindung in mehreren Ländern schützen möchten, bietet das EPA mit einem einzigen Verfahren eine effiziente Lösung.
Da beide Verfahren komplex und voller formaler sowie inhaltlicher Anforderungen sind, empfiehlt es sich, von Anfang an einen Patentanwalt hinzuzuziehen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Innovation optimal geschützt wird und das Verfahren reibungslos abläuft.
Mit kluger Planung und professioneller Unterstützung steht dem Erfolg Ihrer Erfindung nichts mehr im Wege!